Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 28 Anhörung Beteiligter
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/28#abs-1 (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/28#abs-2 (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist, insbesondere wenn
1. eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint;
2. durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde;
3. von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll;
4. die Behörde eine Allgemeinverfügung oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen will;
5. Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/28#abs-3 (3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.
Wird zitiert von 783 Entscheidungen zu § 28 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 02.07.2025 – 16 K 4093/24Zitiert von 1
- OVG NRW, 22.06.2021 – 5 A 1386/20Zitiert von 36
- VG Köln, 24.06.2026 – 12 L 2450/25
- VG Düsseldorf, 03.02.2025 – 22 L 2780/24
- VG Düsseldorf, 21.09.2021 – 28 K 3994/20Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 30.01.2020 – 28 K 12588/17Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 31.08.2026 – 13 B 226/26Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Nichtzuweisung einer Leistungsgruppe nach dem Krankenhausplan NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- OVG NRW, 28.08.2026 – 10 B 817/26Zwangsgeldfestsetzung; Absehen von einer Anhörung nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.